Gemeinsam etwas Gutes tun
Dieser Stiftungszweck wird grundsätzlich verwirklicht durch: Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des §58.1 AO, die die vergenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern oder verfolgen.
Förderung der Kooperation zwischen gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diesen Zweck verfolgen.
Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentliche Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und Stiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern.
Vergabe von Stipendien, Beihilfen, Ehrenpreisen oder ähnliche Unterstützung zur Förderung von Fort- und Ausbildung auf den Gebieten des Stiftugnszwecks.
Helfen auch Sie mit, unsere jungen Menschen zu unterstützen und zu fördern. Jeder Beitrag ist ein Schritt in Richtung Zukunft.